Übersetzungsbüro GeDo

Neustraße 9
D-56745 Bell/Eifel  

Fon:    +49-2652-20 97 445
Fax:     +49-2652-20 97 446
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 22.11.2013


§1 Geltungsbereich

(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzungsbüro GeDo und dessen Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für das Übersetzungsbüro GeDo nur verbindlich, wenn es sie ausdrücklich und schriftlich anerkannt hat.

§2 Angebote und Angebotsunterlagen

(1) Angebote des Übersetzungsbüros GeDo sind für die Dauer von 24 Kalendertage ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts anderes bestimmt ist.

(2) Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer, die gesondert auszuweisen ist.

(3) Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Übersetzungsbüros GeDo weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.

§3 Auftragserteilung

(1) Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote.

§4 Mitwirkungs- Aufklärungspflicht

(1) Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro GeDo spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzungsbüro GeDo einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.

(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzungsbüro GeDo zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).

(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§5 Ausführung und Mängelbeseitigung

(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.

(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros GeDo.

(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch das Übersetzungsbüro GeDo. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels dem Übersetzungsbüro GeDo gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzungsbüro GeDo vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.

(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Kalendertage nach Abgabe der Übersetzungsarbeiten beim Übersetzungsbüro GeDo eingegangen ist.

(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Das Übersetzungsbüro GeDo kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist das Übersetzungsbüro GeDo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.

§6 Haftung

(1) Das Übersetzungsbüro GeDo haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.

(2) Eine Haftung des Übersetzungsbüros GeDo für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.

§7 Vertraulichkeit

(1) Das Übersetzungsbüro GeDo verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

§8 Vergütung und Grundlage der Berechnung

(1) Die Vergütung von Dolmetscherdienste und Übersetzungen wird mit dem Erhalt der Rechnung sofort fällig. Als schuldbefreiende Zahlung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto des Übersetzungsbüros GeDo innerhalb von 14 Kalendertagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug, falls nicht anderweitig im Vertrag schriftlich festgelegt.

(2) Die Höhe der Vergütung der Leistungen richtet sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.

(3) Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

(4) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Zeichen incl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.

(5) Das Übersetzungsbüro GeDo hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Das Übersetzungsbüro GeDo kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Es kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig machen.

(6) Dolmetschertätigkeiten werden nach Stunden berechnet, wobei die letzte Stunde aufgerundet wird, oder nach Tagespauschalen. Bei Dolmetscharbeiten wird die erforderliche Reisezeit, die Reisekosten und eventuelle Tagesspesen für Übernachtung und Verpflegung zusätzlich berechnet.

(7) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.

§9 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht

(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.

(2) Das Übersetzungsbüro GeDo hat das Urheberrecht an der Übersetzung.

(3) Der Auftraggeber garantiert, dass durch die Übersetzung oder sonstige Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt werden und stellt im Verletzungsfalle das Übersetzungsbüro GeDo und gegebenenfalls neben dem Übersetzungsbüro GeDo persönlich haftende Personen von allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer Rechtsverfolgungskosten) frei.

§10 Vertragskündigung

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzungsbüro GeDo gegenüber schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzungsbüro GeDo steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

(2) Das Übersetzungsbüro GeDo erhält das Recht, bei ausbleibenden Zahlungen den Vertrag zu kündigen. Dem Übersetzungsbüro GeDo steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.

§11 Anwendbares Recht

(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzungsbüros GeDo.

(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.



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