§1
Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge
zwischen dem Übersetzungsbüro GeDo und dessen Auftraggebern (Kunden), soweit
nicht etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart oder gesetzlich
unabdingbar vorgeschrieben ist.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
sind für das Übersetzungsbüro GeDo nur verbindlich, wenn es sie ausdrücklich
und schriftlich anerkannt hat.
§2 Angebote und Angebotsunterlagen
(1) Angebote des Übersetzungsbüros
GeDo
sind für die Dauer von 24 Kalendertage ab Datum des Angebots verbindlich, soweit nichts anderes bestimmt
ist.
(2)
Die Preise verstehen sich exklusive der gesetzlich festgelegten Mehrwertsteuer, die gesondert auszuweisen ist.
(3) Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen Unterlagen dürfen ohne Genehmigung des Übersetzungsbüros
GeDo weder weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck benutzt werden.
§3 Auftragserteilung
(1) Aufträge kommen erst nach schriftlicher Bestätigung zustande. Dies
gilt auch für durch Vertreter vermittelte Aufträge. Abweichende Bestätigungen gelten als neue Angebote.
§4 Mitwirkungs-
Aufklärungspflicht
(1) Der Auftraggeber hat dem Übersetzungsbüro GeDo
spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung
zu unterrichten (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen,
äußere Form der Übersetzung etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung ist
anzugeben. Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem
Übersetzungsbüro GeDo einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung
der Übersetzung notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei
Auftragsvergabe dem Übersetzungsbüro GeDo zur Verfügung zu stellen (Glossare
des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser
Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
§5 Ausführung
und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine
Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden
sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht
lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder
falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den
Verantwortungsbereich des Übersetzungsbüros GeDo.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung
objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch
auf Beseitigung der in der Übersetzung enthaltenen Mängel durch das Übersetzungsbüro
GeDo. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer
Angabe des Mangels dem Übersetzungsbüro GeDo gegenüber schriftlich und
unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist dem Übersetzungsbüro
GeDo vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen,
wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 14 Kalendertage nach Abgabe der
Übersetzungsarbeiten beim Übersetzungsbüro GeDo eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder
einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf,
sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe
vereinbart und sind bindend. Das Übersetzungsbüro GeDo kommt jedoch nicht in
Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht
zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer
Gewalt, so ist das Übersetzungsbüro GeDo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende
Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen
ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und
Honorare neu zu verhandeln.
§6 Haftung
(1) Das Übersetzungsbüro GeDo haftet bei grober
Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter
Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung des Übersetzungsbüros GeDo für
Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist
ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner
Daten zu sorgen.
§7 Vertraulichkeit
(1) Das Übersetzungsbüro GeDo verpflichtet sich, die
vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassenen Informationen und
Unterlagen vertraulich zu behandeln.
§8 Vergütung
und Grundlage der Berechnung
(1) Die Vergütung von
Dolmetscherdienste und Übersetzungen wird mit dem Erhalt der Rechnung sofort
fällig. Als schuldbefreiende Zahlung gilt der Zahlungseingang auf dem Konto des
Übersetzungsbüros GeDo innerhalb von 14 Kalendertagen
nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug, falls nicht anderweitig im Vertrag
schriftlich festgelegt.
(2) Die Höhe der Vergütung der Leistungen richtet sich
nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung.
(3)
Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit
zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(4) Der Umfang der Übersetzung wird anhand der
Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 55
Zeichen incl. Leerzeichen. Angefangene Zeilen unter 30 Anschlägen und Zeilen
mit Überlänge werden auf Normzeilen umgerechnet.
(5) Das Übersetzungsbüro GeDo hat neben dem
vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen
Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Das
Übersetzungsbüro GeDo kann bei umfangreichen Übersetzungen einen Vorschuss
verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung objektiv notwendig ist. Es
kann die Übergabe seiner Arbeit von der vorherigen Zahlung seines vollen
Honorars abhängig machen.
(6) Dolmetschertätigkeiten werden nach Stunden
berechnet, wobei die letzte Stunde aufgerundet wird, oder nach Tagespauschalen.
Bei Dolmetscharbeiten wird die erforderliche Reisezeit, die Reisekosten und
eventuelle Tagesspesen für Übernachtung und Verpflegung zusätzlich berechnet.
(7) Ist die
Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit
angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im
Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz aufgeführten Sätze als angemessen
und üblich.
§9
Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger
Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung.
(2) Das Übersetzungsbüro GeDo hat das Urheberrecht an
der Übersetzung.
(3) Der Auftraggeber garantiert, dass durch die
Übersetzung oder sonstige Leistungen und deren späteren Gebrauch durch den
Auftraggeber keine Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter verletzt
werden und stellt im Verletzungsfalle das Übersetzungsbüro GeDo und
gegebenenfalls neben dem Übersetzungsbüro GeDo persönlich haftende Personen von
allen Schäden, Kosten und Aufwendungen (einschließlich vertretbarer
Rechtsverfolgungskosten) frei.
§10
Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur
Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die
Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie dem Übersetzungsbüro GeDo gegenüber
schriftlich erklärt wurde. Dem Übersetzungsbüro GeDo steht in diesem Fall
Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
(2) Das Übersetzungsbüro GeDo erhält das Recht, bei
ausbleibenden Zahlungen den Vertrag zu kündigen. Dem Übersetzungsbüro GeDo
steht in diesem Fall Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des
Auftragswertes zu.
§11 Anwendbares
Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden
Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Übersetzungsbüros
GeDo.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird
durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.